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Pumas Schuh Design nichtig wegen Rihanna Instagram-Post



Puma Schuh Design weiterhin nichtig wegen Instagram-Post über Rihanna

Weil ein Schuh Modell von Puma, das seit 2016 als Gemeinschaftsgeschmacksmuster unter Europäischem Designschutz stand, schon vorher so oder sehr ähnlich auf einem Rihanna Post bei Instagram zu sehen war, ist 2022 für nichtig erklärt worden. Zurecht, bestätigte gestern das EuG, und wies die Klage von Puma ab.

Designschutz verloren - Beweis durch Rihanna im Instagram-Post


Puma hatte Rihanna als Kreativdirektorin gewonnen, und zur Bekanntgabe der Zusammenarbeit 2014 trug Rihanna ein sehr ähnliches Schuhmodell, das Puma dann im Sommer 2016, also ca. 1,5 Jahre später als Gemeinschaftsgeschmacksmuster unter Designschutz stellen ließ. Es handelt sich um weiße Schuhe mit einer dicken schwarzen Sohle. Drei Posts mit Bildern von Rihanna mit sehr ähnlichen Schuhen bei dieser Bekanntgabe waren auf dem Instagram-Account "badgalriri" zu sehen gewesen im Dezember 2014.

Designschutz in Europa und Neuheitsschonfrist


Designschutz kann aber nur gewährt werden für Designs, die Neuheit und Eigenart aufweisen. Maximal 12 Monate vor dem Schutzantrag als Gemeinschaftsgeschmacksmuster können Designs schon der Öffentlichkeit gezeigt worden sein in Europa, das ist die sogenannte Neuheitsschonfrist.
Ist ein Design jedoch schon länger öffentlich gezeigt worden, gilt es als bekannt und gehört bereits zum vorbekannten Formenschatz. Dann kann es nicht mehr als europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder als nationales Geschmacksmuster geschützt werden.

Vor dem Europäischen Gericht (EuG) ging es jedoch gar nicht um die Neuheitsschonsfrist, vielmehr war die relevante Frage, ob drei Instagramm Postings als Veröffentlichung dieses Puma Schuhmodells zählen. Puma machte geltend, dass die Aufmerksamkeit auf Rihanna gerichtet gewesen sei und keineswegs auf die Schuhe, die sie auf dem Bild trug. Auch stellte Puma in Frage, ob man von einem Rihanna Foto auf die Wahrnehmung von einem Schuhmodell von Fachkreisen schließen kann.

EuG zur öffentlichen Wahrnehmung von Instagram-Post


Der EuG folgte dieser Argumentation jedoch. Gerade weil Rihanna auch 2014 bereits ein Star war, hätten die Fans alles beachtet, auch die Schuhe, befand das Gericht. Und da die drei Instagram Posts über 300.000 Likes erhielten, ist auf dem Instagram-Account "badgalriri" von einer öffentlichen Wahrnehmung auszugehen.
Ob diese öffentliche Wahrnehmung der Fotos von Rihanna mit dem streitgegenständlichen Schuhmodell auch Fachkreise erreichte, dieser Frage ging der EuG gar nicht nach. Denn die Klägerin hatte nichts vorgetragen, was die in Art. 7 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung Nr. 6/2002 vorgesehene Ausnahme stützen könnte.

Der EuG bestätigte daher die Entscheidung des EUIPO vom 11. August 2022 (Case R 726/2021-3) (‘the contested decision’), mit der das angefochtene Gemeinschaftsgeschmacksmuster von Puma auf Antrag des Unternehmens Handelsmaatschappij J. Van Hilst (Niederlande) für nichtig erklärt worden war (EuG T 647/22). Die Klage von Puma wurde vollständig abgewiesen.

Im Internet offenbartes Design ist öffentlich


Diese Entscheidung ist nicht überraschend. Bereits seit dem 1. Juli 2020 ist die gemeinsame EU Entscheidungspraxis in Kraft in Bezug auf die Offenbarung von Geschmacksmustern / Designs im Internet und die Anerkennung von Beweismitteln einer Offenbarung. Die Quellen einer möglichen Offenbarung eines Designs im Internet sind vielfältig: Social-Media Posting, E-Mail, Webseiten, Apps, Filesharing bis hin zu Produktplatzierung in einer Filmsequenz sowie E-Commerce und Online Shops.
Die EU Richtline zum Schutz von Mustern und Modellen enthält in dem entsprechenden Abschnitt (Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 98/71/EG) keine Einschränkung hinsichtlich des Ortes einer Offenbarung, daher ist jede Veröffentlichung im Internet als eine potentielle, weltweite Offenbarung von Geschmacksmustern / Designs anzusehen. Die Quelle der Offenbarung eines Geschmacksmusters im Internet muss im eingereichten Beweismaterial genau angegeben sein. Wenn die Beweismittel nachprüfbar zu dem maßgeblichen Zeitpunkt passen (wie vorliegend), sind Ausdrucke und Screenshots mit Verweis auf ihre Quelle oder URL als Beweismittel zugelassen.

Auch die Rechtsprechung in Deutschland bestätigt Offenbarung durch Veröffentlichung im Internet. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2018 erklärt, dass Modelle, die über eine Internetseite dem allgemeinen Publikum zum Kauf angeboten werden, zum vorbekannten Formenschatz von Designs gehören (BGH, Ballerinaschuh - I ZR 187/16, 11. Januar 2018).

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